🐾 Nutzungsregeln & Haftung
(Stand: [09.01.2026])
1. Allgemeines
Die Hundewiese wird zeitlich exklusiv vermietet. Während des gebuchten Zeitraums haben ausschließlich die buchenden Personen sowie deren Hunde Zutritt zum Gelände.
Die Nutzung der Hundewiese erfolgt auf eigene Gefahr.
Mit der Buchung und dem Betreten des Geländes erkennt der Nutzer diese Nutzungsregeln verbindlich an.
2. Einzäunung & Zugang
Das Gelände der Hundewiese ist vollständig eingezäunt.
Der Zugang erfolgt ausschließlich über ein Tor mit Zahlenschloss.
Der Zahlencode wird dem buchenden Nutzer im Rahmen der Buchung zur Verfügung gestellt.
Der Zahlencode:
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ist buchungsbezogen,
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gilt nur für den gebuchten Zeitraum,
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darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Der Nutzer ist verpflichtet, das Tor nach Betreten und Verlassen ordnungsgemäß zu schließen.
3. Nutzung mit weiteren Hundehaltern
Es ist gestattet, einen befreundeten Hundehalter mit dessen Hund zur gemeinsamen Nutzung der Hundewiese mitzubringen, sofern die maximale Anzahl der Hunde eingehalten wird.
Unabhängig davon gilt:
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Die Buchung erfolgt ausschließlich auf den Namen des buchenden Nutzers.
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Sämtliche Haftungs- und Verantwortungsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Hundewiese liegen ausschließlich beim buchenden Nutzer.
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Der Betreiber ist nicht Vertragspartner der mitgebrachten Personen.
4. Verantwortung der Hundehalter
Die Aufsichtspflicht für die Hunde liegt jederzeit beim Hundehalter.
Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst oder seinen Hund verursacht werden.
Vorausgesetzt wird, dass:
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eine gültige Hundehaftpflichtversicherung besteht,
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der Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist.
5. Verhalten & Sauberkeit
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Die Hundewiese ist sauber zu hinterlassen
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Hundekot ist unverzüglich zu entfernen
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Beschädigungen an Zaun, Tor oder Einrichtungen sind unverzüglich zu melden
6. Nutzung der mobilen Toilette (Dixi)
Auf dem Gelände steht eine mobile Toilette (Dixi) zur Verfügung.
Diese ist pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen.
Bei missbräuchlicher Nutzung oder Beschädigung haftet der Verursacher für die entstehenden Kosten.
7. Videoüberwachung
Das Gelände der Hundewiese ist videoüberwacht.
Die Videoüberwachung dient ausschließlich dem Schutz des Eigentums sowie der Aufklärung von Sachbeschädigungen oder sicherheitsrelevanten Vorfällen.
Eine dauerhafte Beobachtung der Nutzer findet nicht statt.
Die Aufzeichnungen werden nur im Anlassfall ausgewertet.
8. Haftungsausschluss
Der Betreiber haftet nicht für:
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Verletzungen von Menschen oder Hunden,
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Schäden durch andere Hunde,
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Sachschäden oder Folgeschäden.
Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers.
9. Abbruch der Nutzung
Bei Verstößen gegen diese Nutzungsregeln ist der Betreiber berechtigt, die Nutzung der Hundewiese vorzeitig zu beenden.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.